Log in










Präambel Die Apartmentvermietung Feriendomizil Hollich (nachfolgend Vermieter genannt) vermietet Ferienwohnungen/Apartments, Bungalows und Ferienhäuser (nachfolgend Ferienobjekt genannt) in Grömitz und Umgebung. Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des zwischen dem Vermieter und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. § 1 Abschluss des Beherbergungsvertrages 1. Mit der Unterbreitung eines Angebots bietet der Vermieter dem Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die fristgerechte Annahme, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Online-Buchung, Telefax oder E-Mail erfolgen kann, zustande. 2. Mit der Übersendung der Buchungsbestätigung wird die Buchung verbindlich bestätigt. Folgt auf die Buchungsbestätigung keine Reaktion des Gastes durch Leistung der Anzahlung bis zum genannten Datum, so kann die Buchung vom Vermieter einseitig storniert werden. Auch in diesem Falle entstehen für den Gast Stornierungsgebühren gemäß den AGB. 3. Der Buchende hat nur einen Anspruch auf Überlassung eines Ferienobjekts, welches der Beschreibung aus dem Angebot des Vermieters entspricht. Die in Broschüren und auf den Internetseiten des Vermieters aufgeführten Bilder der Ferienobjekte stellen dabei nur Beispiele dar. Auf Eigenschaften des Ferienobjekts, welche nicht im Vertrag aufgenommen worden sind, hat der Buchende keinen Anspruch. 4. Bei Nichtgefallen hat der Mieter keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Ferienobjekts. § 2 Reservierungen 1. Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. 2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Vermieter mitzuteilen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den Vermieter spätestens zu dem vereinbarten Zeitpunkt. § 3 Rücktritt 1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Der Vermieter hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. 2. Der Abschluss einer Reiseversicherung (Reiserücktritt/Reiseabbruch) wird dringend empfohlen. 3. Die Absage der Buchung ist in schriftlicher Form an den Vermieter zu richten. 4. Nach der Rechtsprechung kann der Vermieter neben der Aufwandsentschädigung von € 50,00 folgende Gebühren verlangen (in Prozent des vereinbarten Gesamtpreises): - bis 90% des Reisepreises, mindestens € 50,-- - bei Nichtanreise ohne Absprache: 100% des Reisepreises, mindestens € 50,-- § 4 Preise/Leistungen 1. Die in der Buchungsbestätigung (Mietvertrag) als Gesamtpreis angegebene Summe stellt den Endpreis dar und schließt alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. 2. Die Preise in Broschüren und im Internetangebot gelten pro Unterkunft und beinhalten eine Endreinigungspauschale. Sonderleistungen wie Hunde-Reinigungspauschalen werden gesondert berechnet. Wäsche-Sets (Bettwäsche, Hand- und Geschirrtücher) können vom Mieter vor der Anreise bestellt und gegen die im Vertrag genannten Preise entliehen werden. Ein kostenloser Austausch während der Mietzeit geschieht nicht. 3. Die jeweilige Kurabgabe wird gesondert nach den aktuell geltenden Sätzen berechnet. Sie wird in der Buchungsbestätigung explizit ausgewiesen. § 5 Bezahlung 1. Nach erfolgter Buchung ist eine Anzahlung zu leisten. Der genaue Anzahlungsbetrag ist im Beherbergungsvertrag angegeben. Der Restbetrag bzw. der gesamte Reisepreis bei nicht erfolgter Anzahlung ist bis zehn Tage vor oder in bar bei der Anreise zu entrichten. 2. Jeder Gast ab 18 Jahren ist Kurabgabepflichtig. Die Kurabgabe wird - sofern nicht vorab überwiesen - bei der Anreise berechnet und bezahlt. Sollte aus irgendwelchen Gründen bei Anreise keine Kurabgabe geleistet worden sein, so ist der Gast verpflichtet, selbstständig bei der Tourismuszentrale unter Nennung der Vermieternummer seine Kurabgabe zu entrichten. Geschieht dies nicht, so ist der Gast für etwaige Nachforderungen verantwortlich. § 6 Haftung des Vermieters 1. Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Gastes vom Vermieter weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Vermieter für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. 2. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. § 7 Schäden 1. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt sorgsam zu behandeln. 2. Der Mieter haftet während der Mietzeit für durch ihn oder Mitbewohner/Gäste/Haustiere entstehende Schäden. 3. Sollte das Mietobjekt zum Beginn der Miete oder während der Mietzeit nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und/oder der Mieter oder Mitbewohner zu Schaden kommen, so hat der Mieter unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Bei verspäteter Schadens- oder Mängelanzeige wird vermutet, dass das Mietobjekt vertragsgerecht übergeben worden ist und der Mieter den Schaden oder Mangel zu vertreten hat. § 8 Reklamationen 1. Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast umgehend an den Vermieter wenden. 2. Verzögerte Reklamationen werden nicht beachtet. § 9 Schlussbestimmungen 1. Alle Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden wurden nicht getroffen. 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle einer etwa wegfallenden Bestimmung tritt eine ihr auf rechtlich zulässige Weise wirtschaftlich möglichst nahekommende.