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1. Der Mietvertrag wird von Chiemgau-Comfort im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers (Vermieter) abgeschlossen. Chiemgau-Comfort ist als Vermittler tätig und erbringt die Vermietungsleistung im Namen und für Rechnung des Vermieters. Es ist damit nicht Veranstalter im Sinne des § 651 a, Abs. 1 BGB. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten und die Richtigkeit der Objektangaben haftet ausschließlich der Vermieter, nicht das Vermietungsbüro. 2. Die Buchungen einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses führt zum Abschluss eines Mietvertrages nach den Vorschriften der §§ 535 ff BGB. Es werden keine Reiseleitungen angeboten, so dass die reisevertraglichen Bestimmungen nicht anwendbar sind. 2.1. Anzahlung (25%) innerhalb von 7 Tagen & Restzahlung (75%) bis 28 Tage vor Urlaubsbeginn 3. Chiemgau-Comfort händigt dem Mieter einen Schlüssel für den gemieteten Reisezeitraum aus. Bei Verlust des Schlüssels muss der Mieter die Kosten für einen Ersatzschlüssel bzw. ein neues Türschloss (Schließanlage) aufkommen. 4. Eine Stornierung des verbindlich (mit der Anzahlung) abgeschlossenen Vertrages ist durch den Gast an Chiemgau-Comfort schriftlich mitzuteilen. Es gelten folgende Storno- bzw. Rücktrittpauschalen: o Kostenlose Stornierung bis 30 Tage vor Anreise o danach 90 % Stornierungsgebühr. Daher empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zum Zeitpunkt der Buchung. 4.1 Bei Buchungen über Portale (Booking, Airbnb, Travanto, Fewo-direkt, etc.) gelten die dort angegebenen Stornierungsbedingungen. 4.2. Corona-Pandemie: sollte zu dem jeweiligen Reisetermin ein Reiseverbot/Beherbergungsverbot "in ihrem Urlaubsort" durch die Bundesregierung geben, fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- EUR an, der Restbetrag wir Ihnen selbstverständlich erstattet oder für eine künftige Buchung gutgeschrieben. 5. Bei vorzeitiger Rückgabe der Ferienwohnung oder des Ferienhauses besteht kein Erstattungsanspruch. 6. Chiemgau-Comfort haftet nur im Rahmen seines Anteils, es sorgt für das Zustandekommen des Mietverhältnisses zwischen Gast und Wohnungseigentümer. 7. Der Mieter haftet für die von ihm, seinen Angehörigen, mitgebrachten Tiere oder von Besuchern verursachten Schäden an der Ferienwohnung oder am Ferienhaus, wobei beim Mieter die Beweispflicht des Nichtverschuldens liegt. Er ist in der Mietzeit für das Objekt verantwortlich und hat es in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten und am Ende der Mietzeit wieder besenrein zu übergeben. Darüber hinaus ist das Geschirr abzuwaschen, Spülmaschinen zu leeren und die Abfälle zu entsorgen. Bei Nichteinhaltung verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer erhöhten Endreinigungsgebühr je nach zusätzlichem Aufwand. 8. Das Mietobjekt darf nur von der im Vertrag angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Bei einer Belegung über Standardpersonenzahl erheben wir eine extra Gebühr pro Person und Tag (nur nach vorheriger Absprache möglich). Bitte die objektbezogenen Hinweise beachten! Haustiere bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Wohnungseigentümers, sie müssen angemeldet und im Vertrag aufgeführt sein. Für das Tier ist eine geeignete Unterlage (Decke oder Körbchen) mitzubringen. Verunreinigungen des Grundstücks sind zu vermeiden bzw. vom Halter des Tieres zu beseitigen. Für den Hund werden Extrakosten pro Tag berechnet. 9. Wird die Durchführung des Mietvertrages aufgrund nicht voraussehbarer besonderer Umstände (z.B. höhere Gewalt oder Sperrung aufgrund eines Schadens) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, ist Ferienwohnungen Suhr berechtigt, den Vertrag zu kündigen, sofern die Stellung einer gleichwertigen Ersatzwohnung oder eines Ferienhauses nicht möglich ist. Eine Entschädigungsforderung an Chiemgau-Comfort oder den Eigentümer kann nicht gestellt werden. 10. Chiemgau-Comfort ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die sofortige Räumung durch den Mieter zu verlangen, wenn dieser gegen die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten für das Mietobjekt schwer verstößt. In diesem Fall ist der Mieter nicht berechtigt, anteilige eine Rückzahlung des Mietpreises zu fordern. 11. Ausstattungs- und Preisänderungen auch bezüglich der Sonderangebote behalten wir uns vor. 12. Auf fehlende Zusatzleistungen (z.B. Gartenmöbel) hat der Mieter keinen Ersatzanspruch, wenn diese Dinge (auch saisonbedingt) nicht zur Verfügung stehen. 13. Wenn eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus über WLAN verfügt, gestattet der Eigentümer die Nutzung dort nur, während der Aufenthaltsdauer. Der Mieter stellt den Eigentümer von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die direkt oder indirekt auf eine rechtswidrige Verwendung des WLAN-Anschlusses zurückzuführen sind. Insbesondere darf der bereitgestellte Internetanschluss nicht zum Abruf oder zur Verarbeitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten genutzt werden. Schwankungen und/oder Störungen im Empfang berechtigen den Mieter nicht zur Entgeltminderung. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Wohnungseigentümer gegenüber dem Mieter Schadenersatzansprüche vor. Die Weitergabe des W-LAN Passwortes an Dritte ist strengstens verboten. 14. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen oder Teile davon unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzt, die deren wirtschaftlichem Sinn und Zweck möglichst nahekommt. Mit Buchung des Mietobjektes erkennt der Mieter die Geltung der AGB für sich als verbindlich an. 15. Die Benutzung der Einrichtungen (z.B. Sauna, Fitnessgeräte, Kinderspielplatz) und des Inventars (z.B. elektrische Geräte) erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder. 16. Babys und junge Kinder dürfen sich nicht unbeaufsichtigt auf den Balkonen / an der Steilküste aufhalten. 17. Eine Schadenshaftung für Ihr Fahrzeug wird auch auf den bereitgestellten Parkplätzen ausgeschlossen. 18. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist Traunstein.