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AGB vom Miet- und Vermittlungsbedingungen Wir freuen uns, dass Sie eine Ferienunterkunft über Harzbesucher gebucht haben. Harzbesucher tritt ausschließlich als Vermittler auf und vermittelt im Namen und auf Rechnung der Anbieter (Eigentümer bzw. Vermieter der Ferienunterkunft) mietrechtliche Nutzungsverträge, welche nach dem deutschen Recht und somit auch dem deutschen Mietrecht (§§ 535 ff. BGB) geregelt sind. Vermittlungsbedingungen Die Anmietung einer Ferienunterkunft unterliegt immer den Vermittlungsbedingungen von Harzbesucher, den Mietbedingungen des Anbieters sowie der Buchungsbestätigung, die Sie von uns erhalten. Mit der Übermittlung der Buchungsbestätigung kommt der Vertrag über die Ferienunterkunft zustande. Die vertraglichen Bestandteile der Buchung werden von Harzbesucher an den Anbieter bzw. seinen Vertreter vor Ort übermittelt. Die Ferienunterkunft wird als Nichtraucher-Ferienunterkunft vermietet. Harzbesucher übernimmt keinerlei Verantwortung für gesundheitliche Auswirkung beim Kunden sowie seinen Mitreisenden in der Ferienunterkunft, sofern das Rauchverbot von vorherigen Kunden nicht eingehalten wurde. Ob Haustiere in der Ferienunterkunft erlaubt sind, ist der Präsentation der Ferienunterkunft oder der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Harzbesucher übernimmt keinerlei Verantwortung für allergische Reaktionen des Kunden, sofern ein Haustierverbot in der Ferienunterkunft von vorherigen Kunden nicht eingehalten wurde. Die Ferienunterkunft ist bei Anreise mit einem Starterpaket ausgestattet. Dieses beinhaltet folgendes: 2x Toilettenpapier, Geschirrtuch, Abwaschlappen, 2x Spülmaschinen-Tab (sofern ein Geschirrspüler vorhanden ist), Spülmittel, Mülltüten, gelber Sack für Plastik und Verpackungsmüll, Backpapier. Zusätzliche Reinigungsmittel, Toilettenpapier und andere Verbrauchsmaterialien sind grundsätzlich selbst mitzubringen. Die Bezahlung der Ferienunterkunft erfolgt grundsätzlich per Banküberweisung oder einer anderen Online-Zahlungsmöglichkeit, sofern diese bei Buchung der Ferienunterkunft auswählbar ist. Bei sehr kurzfristigen Buchungen kann die Bezahlung vor Ort mit Girocard erfolgen. Die Übergabe der Schlüssel für die Ferienunterkunft erfolgt ausschließlich nach kompletter Bezahlung des auf der Buchungsbestätigung angegebenen Gesamtpreises. Harzbesucher ist Inkassobevollmächtigter des Anbieters und von diesem ermächtigt, alle Zahlungen (auch Rücktrittskosten) des Kunden zur Weiterleitung an den Anbieter entgegenzunehmen. Mit Übermittlung der Buchungsbestätigung von Harzbesucher erhält der Kunde die Anschrift der Ferienunterkunft sowie die Kontaktdaten des Anbieters oder seinem Vertreter vor Ort. Weitere Reiseunterlagen werden nicht versandt. Dem Kunden obliegt die Pflicht, seinen SPAM-Ordner zu kontrollieren. Mängel der Vermittlungsleistung von Harzbesucher sind unverzüglich anzuzeigen; soweit zumutbar, ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen alle Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine dem Kunden zumutbare Abhilfe durch Harzbesucher möglich gewesen wäre. Mietbedingungen 1. Anreise / Abreise Anreise ab 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Eine frühere oder spätere Anreise muss unbedingt vorab abgesprochen werden, da die Schlüsselübergabe eventuell durch Schlüsseltresor erfolgt. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten bedarf einer vorherigen Absprache und Zustimmung. Andere An- und Abreisezeiten können mit den Kontaktpersonen vor Ort oder Harzbesucher individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen und auch keine Mitteilung über eine Verhinderung der Anreise gemacht haben, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden als gekündigt. Harzbesucher kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht. 2. Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Harzbesucher. 3. Ferienunterkunft 3.1. Personenzahl Das Ferienobjekt und das dazugehörende Grundstück dürfen maximal nur von derjenigen Anzahl an Personen bewohnt werden, welche in der Objektbeschreibung im Internet und der Buchungsbestätigung angegeben sind. Dies gilt auch für Kinder unabhängig vom Alter. Wird das Ferienobjekt oder das Grundstück von mehr als den zugelassenen Personen bewohnt, so darf der Eigentümer des Ferienobjektes oder Harzbesucher ohne Ankündigung alle überzähligen Personen vom Ferienobjekt/ Grundstück verweisen. Wird dieser Anordnung nicht innerhalb von 12 Stunden ab der Verweisung Folge geleistet, so hat der Eigentümer und/ oder Harzbesucher das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Ferienobjektes zu verweisen. Der Mietpreis wird in solchem Fall nicht zurückerstattet. 3.2. Zelte und Wohnwagen Das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen auf oder bei dem Grundstück ist nicht erlaubt. Der Eigentümer des Ferienobjektes oder Harzbesucher haben das Recht, deren umgehende Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, hat der Eigentümer und/ oder Harzbesucher das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Ferienobjektes zu verweisen. Der Mietpreis wird in solchem Fall nicht zurückerstattet. Der Nachweis bleibt Ihnen unbenommen, dass der uns dadurch entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist. 3.3. Haustiere und Allergien In einigen Ferienobjekten sind Hunde erlaubt. In anderen sind Haustiere nicht erlaubt. Dies ist eindeutig in der Beschreibung der Ferienunterkunft festgelegt. Sollte ein Verbot von Haustieren bestehen, werden dem Kunden bei Zuwiderhandlungen die Kosten für die Grundreinigung sowie eventuell anfallender Umsatzausfälle in Rechnung gestellt. Für die Bearbeitung des Vorfalls wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- EUR erhoben. Für alle an den Eigentümer im Falle einer Zuwiderhandlung herangetragenen berechtigten Forderungen nachfolgender Mieter hat der Kunde einzustehen. Der Eigentümer übernimmt keinerlei Verantwortung für allergische Reaktionen des Kunden sowie seinen Mitreisenden in der Ferienunterkunft, sofern das Haustierverbot von vorherigen Mietern nicht eingehalten wurde. 3.4. Rauchen in der Ferienunterkunft Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass alle von uns vermittelten Objekte Nichtraucherunterkünfte sind. 4. Bezahlung Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto von Harzbesucher seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von 3 Tagen nach Buchung zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Sollten bis zum Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, ist der komplette Mietpreis laut Buchungsbestätigung sofort fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten für Wasser, Strom, PKW-Stellplatz, WLAN und Abfall werden nicht erhoben. 5. Rücktritt Es wird darauf hingewiesen, dass bei mietrechtlichen Nutzungsverträgen über Ferienunterkünfte gegenüber Anbietern (Vermietern) im In- und Ausland kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Gast wird jedoch bei dem von Harzbesucher vermittelten Vertrag durch den Anbieter vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt, welches der Gast jederzeit vor Anreise ausüben kann. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Harzbesucher. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Übt der Gast sein Rücktrittsrecht aus, erhebt Harzbesucher für die Stornierung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- Euro. Der Anbieter kann durch Harzbesucher als Inkassobevollmächtigter im Falle des Rücktritts durch den Gast vor Mietbeginn folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung der Ferienunterkunft berücksichtigt werden. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen: • Bei einem Rücktritt bis zum 90. Tag vor Anreise 30% des Mietpreises • Bei einem Rücktritt vom 89. bis zum 60. Tag vor Anreise 50% des Mietpreises • Bei einem Rücktritt vom 59. bis zum 30. Tag vor Anreise 80% des Mietpreises • Bei einem Rücktritt vom 29. Tag bis zum Tag vor Anreise 90% des Mietpreises Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann vom Gast gestellt werden. Die Benachrichtigung muss schriftlich und mindestens 48 Stunden vor Reiseantritt erfolgen. Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch auf eine Umbuchung, also die Durchführung von Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, der Belegungsdauer, gebuchter Zusatzleistungen oder sonstiger wesentlicher Vertragsumstände besteht nicht. Sollte eine Umbuchung bis 60 Tage vor Reiseantritt vom Gast gewünscht werden und möglich sein, so erfolgt diese ohne Erhebung zusätzlicher Gebühren für die Umbuchung selbst. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Harzbesucher empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. 6. Pflichten des Mieters Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienunterkunft, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienunterkunft und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich Harzbesucher oder dem Ansprechpartner vor Ort anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei Harzbesucher oder dem Ansprechpartner vor Ort gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienunterkunft bei Harzbesucher oder dem Ansprechpartner vor Ort eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Alle Fenster müssen geschlossen sein. Grills und Öfen sind von Asche zu befreien. Der Mieter verpflichtet sich, grobe Verschmutzungen zu entfernen und die Unterkunft besenrein zu hinterlassen. Wird dies versäumt, so dass der Anbieter selbst dafür sorgen muss, bevor ein neuer Mieter eintrifft, werden dem Kunden die Kosten für den erhöhten Reinigungsaufwand nachträglich in Rechnung gestellt. 7. Bereitstellung von Internet 7.1. Der Eigentümer des Ferienobjektes unterhält, soweit im Inserat angegeben, in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang, dessen Mitbenutzung er dem Mieter während seines Aufenthaltes gestattet, wobei nicht für eine tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit für bestimmte Zwecke gehaftet wird. Eine Nutzung durch Dritte oder Weitergabe der erhaltenen Zugangsdaten ist untersagt. Der Eigentümer des Ferienobjektes ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des Internets ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde. Der Eigentümer des Ferienobjektes behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). 7.2. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass lediglich der Zugang zum Internet ermöglicht wird. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. 7.3. Für die übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten. 7.4. Der Mieter stellt den Eigentümer des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Eigentümer des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin. 8. Datenschutz Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt. 9. Haftung Die Objektbeschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Harzbesucher ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung durch Harzbesucher oder den Anbieter für die Benutzung von bereitgestellten Spiel- und Klettergerüsten ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Harzbesucher und der Eigentümer haften nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. 10. Schlussbestimmungen Fotos und Text in der Objektbeschreibung dienen der realistischen Beschreibung der Ferienunterkunft. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Anbieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Der Anbieter ist bei außerordentlichen Umständen (Beschädigung der Ferienunterkunft ohne sein Verschulden, z.B. durch Feuer, Sturm, Hagel, Schneebruch, Rohrbruch oder ähnliches) berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die Mietkosten, anteilig für die nun nicht mehr zur Verfügung stehende Mietzeit und die anteiligen Verbrauchskosten, werden in diesem Falle in der jeweiligen Höhe zurückerstattet. Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter für diese Fallgestaltung sind ausgeschlossen. Der Anbieter kann den mietrechtlichen Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung mit Setzung einer angemessenen Frist durch den Anbieter oder dessen Vertreter die Ferienunterkunft vertragswidrig in einem solchen Maße nutzt, dass die sofortige Aufhebung des Mietverhältnisses gerechtfertigt ist. Kündigt der Anbieter, so behält er den Anspruch auf die Miete. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er ggf. aus einer anderen Verwendung des Mietobjekts erlangt. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Firmensitz von Harzbesucher.