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Allgemeine Geschäftsbedingungen / Ferienwohnung / Ferienhaus / Privatzimmer / Hotel § 1 Allgemeine Bestimmungen Der Tourismus-Service Fehmarn, nachfolgend TSF genannt, wird ausschließlich als Vermittler für die Vermieter von ortsansässigen Ferienunterkünften, nachfolgend Vermieter genannt, tätig. Der TSF handelt im Auftrag und auf Rechnung des jeweiligen Vermieters. Vertragliche Beziehungen entstehen ausschließlich direkt zwischen dem Vermieter und dem Gast. Bei der Vermittlung von Beherbergungsleistungen entsteht kein Reisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts. § 2 Abschluss des Beherbergungsvertrags Mit der Buchung, die schriftlich, per Fax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Vermieter, der durch den TSF vertreten ist, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem Vermieter kommt mit der Buchungsbestätigung, die der TSF als Vertreter des Vermieters vornimmt, zustande. Die Buchungsbestätigung kann schriftlich, per Fax, per E-Mail oder durch die zwischenzeitliche Erbringung der Leistung erfolgen. Einwendungen gegen die Angaben in der Buchungsbestätigung oder Rechnung sind unverzüglich zu erklären. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mitaufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Buchende bestätigt, volljährig zu sein oder eine Vollmacht seines gesetzlichen Vertreters vorliegen zu haben. § 3 Freibleibendes Angebot Freibleibende Angebote sind für den Gast nicht verbindlich reserviert. Es besteht kein Anspruch auf die angegebenen Preis- und Mietbedingungen. Die Unterkunft steht dem Gast so lange zur Verfügung wie keine anderweitige Belegung / Buchung erfolgt ist. Eine Buchung kommt nur über das Internet durch eine Onlinebuchung oder eine verbindliche Anfrage auf der Seite www.fehmarn.de zustande. Erfolgt die Buchung so gilt § 2 entsprechend. § 4 Optionen Unverbindliche Reservierungen, Optionen genannt, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem TSF als Vertreter des Vermieters möglich. Ist eine Option vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem TSF schriftlich, per Fax, über das Internet oder per E-Mail Mitteilung zu machen, falls die Option als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, verfällt die Option ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den TSF. Erfolgt die Mitteilung, so gilt § 2 entsprechend. § 5 Verbindliche Anfrage Mit der verbindlichen Anfrage, die nur über das Internet gestellt werden kann, bietet der Gast dem Vermieter, der durch den TSF vertreten ist, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem Vermieter kommt mit der Buchungsbestätigung, die durch den TSF versandt wird, zustande. Erfolgt die Bestätigung durch den TSF an den Gast, so gilt § 2 entsprechend. § 6 Leistungsinhalt und Preise Der Leistungsinhalt ergibt sich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit dem jeweils geltenden Gastgeberverzeichnis. Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Als zusätzlich zu bezahlende Entgelte kommen z. B. die ortsübliche Kurabgabe, verbrauchsabhängige Kosten sowie Vergütung für gebuchte Zusatzleistungen in Betracht. § 7 Bezahlung Nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises fällig. Die Anzahlung ist binnen 14 Tagen ab Datum der Buchungsbestätigung direkt an den Vermieter zu zahlen. Der vereinbarte Restbetrag ist bis 14 Tage vor Anreise an den Vermieter zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen, ist der Gesamtbetrag spätestens bei der Anreise fällig. Erfolgt keine Zahlung innerhalb der Fristen, ist der Vermieter nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten gemäß § 7 zu verlangen. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen. § 8 Rücktritt Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet alle Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, eine angemessene Entschädigung für die vom Vermieter getroffenen Vorkehrungen zu zahlen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Übernachtung mit Frühstück pauschal mit 20%, bei Übernachtung mit Halbpension pauschal mit 30%, bei Übernachtung mit Vollpension pauschal mit 40% und bei Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses pauschal mit 10 bis 20 % des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt. Statt o.g. Aufwandsentschädigung kann der Vermieter bzw. der TSF als Vertreter des Vermieters pauschale Stornogebühren in der nachfolgenden Höhe verlangen (jeweils in % des vereinbarten Unterkunftspreises): Gültig für Ferienwohnung/App., Ferienhaus, Bungalow, Heubett, Wohnwagen, Sonstiges, Hausboot: - bis zum 45. Tag vor Anreise 20 % - bis zum 35. Tag vor Anreise 50 % Danach gilt der allgemeine Grundsatz von 80 %. Der Vermieter und der TSF als Vertreter des Vermieters haben sich nach Treu und Glauben zu bemühen, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und müssen sich das dadurch Ersparte auf die geltend gemachten Rücktrittskosten anrechnen lassen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Rücktrittserklärung ist aus organisatorischen Gründen an den TSF zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. § 9 Obliegenheiten des Gastes Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Mängel der Beherbergung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich zu berichten oder Abhilfe zu verlangen. Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den Vermieter, nicht an den TSF zu richten. Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der Vermieter nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten, angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat. Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Vermieter oder dem TSF als Vertreter des Vermieters vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Vermieters zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. dem TSF als Vertreter des Vermieters und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Haustieres gemachten Angaben gestattet. § 10 An- und Abreisezeiten Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 16.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den Vermieter hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung zwei Stunden danach, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12.00 Uhr anderweitig zu belegen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen. § 11 Haftung Die Haftung für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, ist ausgeschlossen, sofern diese keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betrifft. Unberührt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung bleibt auch die Haftung für die Verletzung von Pflichten, auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen darf, weil sie die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglichen (Kardinalpflichten). Bei der einfach fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. § 12 Rechtswahl und Gerichtsstand Es findet deutsches Recht Anwendung. Allgemeiner Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist der Sitz des Vermieters. Allgemeiner Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den TSF ist der Sitz des TSF. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. § 13 Datenschutzerklärung Ihre Daten werden bei Buchungsabschluss für den Buchungs-/Stornierungsvorgang benötigt und an den Vermieter/Hausverwalter, dessen Unterkunft Sie gebucht haben, übermittelt. Ihre E-Mail-Adresse wird für eine/mehrere Informationsmails genutzt, welche aus unserem Buchungssystem an Sie versendet werden. Ihre Daten werden in unserem Buchungssystem der Firma SECRA für 10 Jahre nach gesetzlichen Grundlagen gespeichert. Gültig für Buchungen ab dem 08.05.2019 Im Auftrag der Vermieter: Tourismus-Service Fehmarn Burgtiefe, Zur Strandpromenade 4 23769 Fehmarn www.fehmarn.de info@fehmarn.de Der Tourismus-Service Fehmarn ist ein Eigenbetrieb der Stadt Fehmarn nach der schleswig-holsteinischen Landesverordnung über Eigenbetrieb der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO). Gesetzlicher Vertreter der Stadt Fehmarn ist Bürgermeister Jörg Weber; Tourismusdirektor Oliver Behncke; USt.-Nr. 22 299 06264 Finanzamt Lübe Allgemeine Geschäftsbedingungen / Schlafstrandkorb § 1 Allgemeine Bestimmungen Der Tourismus-Service Fehmarn, nachfolgend TSF genannt, ist der Vermittler des ortsansässigen Schlafstrandkorbes. Die Buchung ist für 1 höchstens 3 Übernachtungen möglich. § 2 Abschluss des Beherbergungsvertrags Mit der Buchung, die schriftlich, per Fax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Vermieter den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem TSF kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Die Buchungsbestätigung kann schriftlich, per Fax, per E-Mail oder durch die zwischenzeitliche Erbringung der Leistung erfolgen. Einwendungen gegen die Angaben in der Buchungsbestätigung oder Rechnung sind unverzüglich zu erklären. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mitaufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Buchende bestätigt, volljährig zu sein oder eine Vollmacht seines gesetzlichen Vertreters vorliegen zu haben. § 3 Optionen Unverbindliche Reservierungen, Optionen genannt, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem TSF möglich. Ist eine Option vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem TSF schriftlich, per Fax, über das Internet oder per E-Mail Mitteilung zu machen, falls die Option als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, verfällt die Option ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den TSF. Erfolgt die Mitteilung, so gilt § 2 entsprechend. § 4 Leistungsinhalt und Preise Der Leistungsinhalt ergibt sich aus dem Buchungsangebot. Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Als zusätzlich zu bezahlende Entgelte kommen z. B. die ortsübliche Kurabgabe sowie Vergütung für gebuchte Zusatzleistungen in Betracht. § 5 Bezahlung Der vereinbarte Gesamtreisepreis ist bis 14 Tage vor Anreise an den Vermieter zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 7 Tage vor der Anreise), ist der Gesamtbetrag spätestens bei der Anreise in bar fällig. Erfolgt keine Zahlung innerhalb der Fristen, ist der Vermieter nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten gemäß § 6 zu verlangen. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen. § 6 Rücktritt Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet alle Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis einschließlich des Verpflegungsanteils zu zahlen. Der Vermieter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen des TSF: Rücktrittskosten bei Unterbringung im Schlafstrandkorb: Rücktritt bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 50 % Rücktritt ab dem 20. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 80 % Der Vermieter und der TSF als Vertreter des Vermieters hat sich nach Treu und Glauben zu bemühen, den nicht in Anspruch genommenen Schlafstrandkorb anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die geltend gemachten Rücktrittskosten anrechnen lassen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Rücktrittserklärung ist aus organisatorischen Gründen an den TSF zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- Versicherung wird dringend empfohlen. § 7 Obliegenheiten des Gastes Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Mängel des Schlafstrandkorbes oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich zu berichten oder Abhilfe zu verlangen. Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der Vermieter nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten, angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat. Die Unterkunft darf nur mit der mit dem TSF vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Vermieters zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. § 8 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nicht gestattet. § 9 An- und Abreisezeiten Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 12.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den Vermieter hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung vier Stunden danach anderweitig zu belegen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen. . § 10 Haftung Die Haftung für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, ist ausgeschlossen, sofern diese keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betrifft. Unberührt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung bleibt auch die Haftung für die Verletzung von Pflichten, auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen darf, weil sie die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglichen (Kardinalpflichten). Bei der einfach fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. § 11 Rechtswahl und Gerichtsstand Es findet deutsches Recht Anwendung. Allgemeiner Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist der Sitz des Vermieters. Allgemeiner Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den TSF ist der Sitz des TSF. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. § 12 Datenschutzerklärung Ihre Daten werden bei Buchungsabschluss für den Buchungs-/Stornierungsvorgang benötigt und an den Vermieter/Hausverwalter, dessen Unterkunft Sie gebucht haben, übermittelt. Ihre E-Mail-Adresse wird für eine/mehrere Informationsmails genutzt, welche aus unserem Buchungssystem an Sie versendet werden. Ihre Daten werden in unserem Buchungssystem der Firma SECRA für 10 Jahre nach gesetzlichen Grundlagen gespeichert. Gültig für Buchungen des Schlafstrandkorbes ab dem 01.06.2018. Tourismus-Service Fehmarn Burgtiefe, Zur Strandpromenade 4 23769 Fehmarn www.fehmarn.de info@fehmarn.de Der Tourismus-Service Fehmarn ist ein Eigenbetrieb der Stadt Fehmarn nach der schleswig-holsteinischen Landesverordnung über Eigenbetrieb der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO). Gesetzlicher Vertreter der Stadt Fehmarn ist Bürgermeister Jörg Weber; Tourismusdirektor Oliver Behncke; USt.-Nr. 22 299 06264 Finanzamt Lübeck