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Ferienwohnungen Suhr, Inhaber Florian Suhr, Strandstraße 2, 23747 Dahme 1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen im Verhältnis zwischen dem Mieter und Ferienwohnungen Suhr, Inhaber Florian Suhr, Strandstraße 2, 23747 Dahme (im Folgenden: Fewo-Suhr) sowie dem Vermieter der Ferienwohnung. Der Mietvertrag wird von Fewo-Suhr im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers der jeweiligen Ferienwohnung abgeschlossen. Dieser, nicht Fewo-Suhr, ist Vermieter der Wohnung. Fewo-Suhr ist nur als Vermittler tätig und erbringt die Vermietungsleistung im Namen und für Rechnung des Vermieters. Fewo-Suhr ist nicht Reiseveranstalter im Sinne von § 651a Abs. 1 BGB. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Vermieter. 2. Vertragsschluss Der Mietvertrag kommt zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande. (1) Mit Eingabe der notwendigen Angaben auf der jeweiligen Internet-Buchungsplattform und dem Klick auf den Button zur zahlungspflichtigen Bestellung, der mit den Worten "kostenpflichtig buchen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist, erklärt der Mieter seine verbindliche Buchungsabsicht. Mit Erhalt des Mietvertrages von Fewo-Suhr ist der Vertrag geschlossen. (2) Erklärt der Mieter seine verbindliche Buchungsabsicht persönlich vor Ort, per E-Mail, per Telefon oder per Brief, erhält der Mieter den Mietvertrag. Dieser Vertrag wird durch die Online-Bestätigung über den Gäste-Link oder den fristgerechten Eingang der vertraglich vereinbarten Anzahlung oder die Unterschrift des Mieters geschlossen. 3. Mietgegenstand (1) Das Mietverhältnis umfasst das auf dem Mietvertrag beschriebene Objekt. Alle Objekte sind vollständig möbliert und ausgerüstet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Bettwäsche, Handtücher, Kinderbett oder Hochstuhl nicht gestellt. Eine Bestellung dieser Gegenstände ist gegen zusätzliches Entgelt möglich. (2) Die im Mietvertrag vereinbarte Mietzeit ist bindend. Eine verspätete Anreise oder eine verfrühte Abreise wird nicht erstattet bzw. vergütet. (3) Das Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl bewohnt und belegt werden. Das Mietobjekt darf durch den Mieter nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen werden. (4) Der Mieter haftet für die von ihm, seinen Angehörigen, mitgebrachten Hunde oder von Besuchern verursachten Schäden an der Ferienwohnung oder am Ferienhaus, wobei beim Mieter die Beweispflicht des Nichtverschuldens liegt. Das Mietobjekt darf nur von der im Vertrag angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Bei einer Belegung über Standardpersonenzahl erheben wir eine extra Gebühr pro Person und Tag (nur nach vorheriger Absprache möglich). Bitte die objektbezogenen Hinweise beachten! Hunde bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Wohnungseigentümers, sie müssen angemeldet und im Vertrag aufgeführt sein. Für den Hund ist eine geeignete Unterlage (Decke oder Körbchen) mitzubringen. Verunreinigungen des Grundstücks sind zu vermeiden bzw. vom Halter des Hundes zu beseitigen. Für den Hund werden Extrakosten pro Tag berechnet. Bei der Buchung eines Nichtraucherobjekts ist das Rauchen im Objekt untersagt. (5) Der Mieter hat etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietobjektes und des Inventars unverzüglich Fewo-Suhr anzuzeigen. (6) Fewo-Suhr hat keinen Einfluss auf Größe und Lage eines zum Mietobjekt gehörigen Pkw-Parkplatzes. Soweit dem Mieter ein Stellplatz, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Mietgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet Fewo-Suhr nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Unter- oder Weitervermietung des Stellplatzes ist untersagt. (7) Die Nutzung von Haushaltssteckdosen zur Ladung von Elektroautos ist dem Mieter strengstens untersagt. (8) Auf fehlende Zusatzleistungen (z.B. Gartenmöbel) hat der Mieter keinen Ersatzanspruch, wenn diese Dinge (auch saisonbedingt) nicht zur Verfügung stehen. (9) Wenn ein Ferienobjekt über WLAN verfügt, gestattet der Eigentümer die Nutzung dort nur, während der Aufenthaltsdauer. Der Mieter stellt den Eigentümer von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die direkt oder indirekt auf eine rechtswidrige Verwendung des WLAN-Anschlusses zurückzuführen sind. Insbesondere darf der bereitgestellte Internetanschluss nicht zum Abruf oder zur Verarbeitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten genutzt werden. Schwankungen und/oder Störungen im Empfang berechtigen den Mieter nicht zur Entgeltminderung. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Wohnungseigentümer gegenüber dem Mieter Schadenersatzansprüche vor. Die Weitergabe des W-LAN Passwortes an Dritte ist strengstens verboten. Sofern Verbindungsprobleme auftreten, ist Fewo-Suhr bemüht, diese zu beheben. Schadenersatzansprüche des Mieters sind insoweit ausgeschlossen. 4. Miete, Zahlungen (1) Der Mieter ist verpflichtet, die für das Mietobjekt und die von ihm eventuell zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an Fewo-Suhr zu zahlen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die im Gesamtpreis enthaltenen Positionen der Endreinigung und der Servicegebühr sind obligatorisch. (2) Der Mieter hat bis zu dem im Mietvertrag angegebenen Datum eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises, an Fewo-Suhr zu leisten. Der Restbetrag ist durch den Mieter bis spätestens 28 Tage vor dem Anreisetag an Fewo-Suhr zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Fewo-Suhr. Bei kurzfristigen Buchungen (Buchungen/Reservierungen 10 Tage vor Mietbeginn) ist der gesamte Mietpreis vorab zu überweisen. 5. Stornierung / Nichtantritt / Umbuchung (1) Dem Mieter wird das Recht zum Stornieren des Mietvertrages eingeräumt. Der Mieter hat die Stornierung schriftlich gegenüber Fewo-Suhr zu erklären. Fewo-Suhr bemüht sich in diesem Fall, das Objekt anderweitig zu vermieten. Es besteht diesbezüglich aber keine Verpflichtung. Sollte das Objekt nicht anderweitig vermietet werden können, gelten folgende Storno- bzw. Rücktrittspauschalen: • Bis 61 Tage vor Mietbeginn werden 20 % (Anzahlung) des Mietpreises in Rechnung gestellt. • Bis 28 Tage vor Mietbeginn werden 30 % des Mietpreises in Rechnung gestellt. • Ab dem 27. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt werden 100% des Mietpreises in Rechnung gestellt. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei Fewo-Suhr. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt Fewo-Suhr vorbehalten. (2) Bei Rücktritt ab 61 Tage vor Reiseantritt sowie bei Nichtantritt wird aufgrund des höheren Verwaltungsaufwands eine Bearbeitungsgebühr von € 90,00 erhoben. Fewo-Suhr empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. (3) Auf Umbuchungen besteht generell kein Anspruch. Erfüllt Fewo-Suhr den Umbuchungswunsch innerhalb des gebuchten Ferienobjektes • fällt für die Umbuchung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00€ an. ist keine Umbuchung im Objekt mehr möglich. In diesem Fall kann der Vertrag zu den oben genannten Bedingungen storniert werden. Die Umbuchung in ein anderes Ferienobjekt ist mit einer Stornierung und Neubuchung gleichzusetzen. Es gelten die Bedingungen aus Punkt 5.1. und 5.2. Bitte beachten Sie die bei Buchung ggf. abweichenden Stornierungsbedingungen des jeweiligen Vertriebspartners (Bsp. Booking, Travanto, Fewo-Direkt, etc.). (4) Pandemie: sollte zu dem jeweiligen Reisetermin ein Reiseverbot/Beherbergungsverbot "in ihrem Urlaubsort" durch die Bundesregierung geben, fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- EUR an, der Restbetrag wir Ihnen selbstverständlich erstattet oder für eine künftige Buchung gutgeschrieben. 6. Rücktritt des Vermieters (1) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer 4 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Fewo-Suhr gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Fewo-Suhr berechtigt, vom Mietvertrag mit dem Mieter zurückzutreten. (2) Fewo-Suhr ist zudem berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z. B. falls • höhere Gewalt oder andere vom Vermieter bzw. von Fewo-Suhr nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, • ein Mietobjekt unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa in der Person des Mieters oder des Zwecks, gebucht werden, • Fewo-Suhr begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Ferienwohnung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Fewo-Suhr oder des jeweiligen Eigentümers/Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Fewo-Suhr zuzurechnen ist, • ein Verstoß gegen das Untervermietungs- und Überlassungsverbot gemäß Ziffer 3 der AGB vorliegt. (3) Bei berechtigtem Rücktritt von Fewo-Suhr entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. 7. Anreise, Kurtaxe (1) Das Mietobjekt steht dem Mieter am vereinbarten Anreisetag voraussichtlich ab 15.00 Uhr zur Verfügung. (2) Die Schlüsselübergabe erfolgt nach vollständigem Eingang der Mietzahlung am Anreisetag am Vermietungsbüro bzw. wenn im Vertrag anders geschrieben, direkt am Mietobjekt. (3) Aufgrund Satzung der Gemeinde besteht für Fewo-Suhr die Verpflichtung, die Kurabgabe (Kurtaxe) von dem Mieter bei dessen Anreise einzuziehen. Die Kurkarten werden nach Zahlung der Kurtaxe bei Anreise übergeben. (Dahme Gäste buchen Ihre Kurkarten direkt online, siehe Buchungsbestätigung) 8. Abreise Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt am vertraglich vereinbarten Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen und die ihm bei Anreise ausgehändigten Schlüssel am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr im zuständigen Vermietungsbüro (Bzw. am Ort, wie vorher besprochen) zurückzugeben. (1) Sämtliche Schlüssel sind spätestens am Abreisetag zurückzugeben. Bei Schlüsselverlust haftet der Mieter. (2) Das Mietobjekt ist von dem Mieter in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein, sämtliche Mülleimer entleert, Leergut und Altpapier entsorgt, Geschirr abgewaschen, sämtliche Fenster, Türen und Tore verschlossen, Markisen eingefahren. Nach Abreise des Mieters erfolgt eine obligatorische Endreinigung des Objekts durch Fewo-Suhr. Sollte das Objekt vom Mieter nicht gemäß diesen AGB hinterlassen worden sein, behält sich Fewo-Suhr die Geltendmachung von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen, insbesondere in Gestalt von zusätzlichen Reinigungskosten von mindestens 150,00 € ausdrücklich vor. 9. Haftung von Ferienwohnungen Suhr Fewo-Suhr haftet mit der Sorgfalt für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter und Fewo-Suhr auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Fewo-Suhr und/oder der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Für sonstige Schäden haften Fewo-Suhr und der Vermieter nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Einer Pflichtverletzung von Fewo-Suhr und/oder des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Fewo-Suhr und/oder des Vermieters auftreten, wird Fewo-Suhr bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 10. Schlussbestimmungen (1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam. (2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Ferienwohnungen Suhr, Strandstraße 2, 23747 Dahme. (3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Oldenburg in Holstein. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Oldenburg in Holstein. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 11. Personenbezogene Daten Der Vermieter und Fewo-Suhr erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Mieters nur zweckbestimmt im Sinne des Vertragsverhältnisses soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem BDSG und der DSGVO zulässig ist. Mit seiner Buchung willigt der Gast ein, dass seine personenbezogenen Daten (Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) von Fewo-Suhr gespeichert werden dürfen.