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Die nachfolgenden Allgemeinen Vertrags- und Buchungsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Mietern und Dobbertin Immobilien in Sierksdorf (im folgenden DI genannt). Lesen Sie diese deshalb bitte sorgfältig durch. 1. Allgemein Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Ferienmietvertrag, der mit DI als Vermittler im Auftrag der Eigentümer des Ferienobjektes und dem Feriengast geschlossen wurde. DI ist als Vermittler im Namen und auf Rechnung des Eigentümers tätig. DI ist bevollmächtigt, die im Zusammenhang mit der Ferienvermietung stehenden Rechtsgeschäfte für den Eigentümer abzuwickeln. 2. Anmeldungen/Buchungen Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie DI verbindlich an, einen Ferienmietvertrag über die vorgesehene Ferienunterkunft abzuschließen. Ihre Anmeldung kann sowohl mündlich (persönlich oder telefonisch) als auch schriftlich (z. Bsp. Email, Post, Fax) erfolgen. Der Ferienmietvertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch DI zustande. Sollte Ihnen unsere Buchungsbestätigung nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Ihrer Anmeldung vorliegen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an uns. Auch fernmündliche Ferienmietverträge bedürfen der schriftlichen Buchungsbestätigung. 2.1. Servicepauschale Für jede Buchung wird eine einmalige Gebühr von 35,00 € berechnet. 3. Kurtaxe/sonstige Abgaben Sofern am Ort der gemieteten Ferienunterkunft nach der örtlichen Satzung eine Tourismusabgabe oder eine sonstige Abgabe von den (Ferien-) Gästen zu entrichten ist, ist diese im Mietpreis nicht enthalten und muss von Ihnen gesondert bezahlt werden. 4. Zahlung Bei Erhalt der Buchungsbestätigung, der zugleich Rechnung ist, werden 25 % des Gesamtmietpreises, mindestens jedoch 50,00 € als Anzahlung, fällig. Der Restmietpreis muss bis spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn auf dem Konto der DI eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb der 6-Wochen-Frist wird der Gesamtmietpreis sofort fällig. Geht die Anzahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist ein, wird DI wie unter 6.1. Rücktrittsgebühren in Rechnung stellen. 5. Reklamationen Trotz aller Bemühungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen Grund zu Reklamationen besteht. DI leitet diese unverzüglich an die Eigentümer weiter. 6. Rücktritt Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Sie finden auf unserer Homepage www.sierksdorf-urlaub.de einen Link unter "Reiserücktritt" . Für den Fall eines Rücktritts gelten folgende Rücktrittsgebühren: 6.1 Rücktrittsgebühren Gültig für Ferienwohnung/App., Ferienhaus, Bungalow, Einzelzimmer, Doppelzimmer, Mehrbettzimmer, Heubett, Wohnwagen, Sonstiges, Schlafstrandkorb: - bis zum 44. Tag vor Anreise 10 %zzgl. 50 EUR Gebühr - bis zum 21. Tag vor Anreise 50 %zzgl. 50 EUR Gebühr - bis zum 1. Tag vor Anreise 80 %zzgl. 50 EUR Gebühr - bis zum 0. Tag vor Anreise 90 %zzgl. 50 EUR Gebühr Danach gilt der allgemeine Grundsatz von 100 %.zzgl. 50 EUR Gebühr 6.2 Schriftform Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen müssen in beiderseitigem Interesse immer schriftlich erfolgen. Werden auf Ihren Wunsch Änderungen des Ferienmietvertrages (z.B. Personenzahl etc.) durchgeführt, so wird hierfür eine neuerliche Servicepauschale in Höhe von 25,00 € pauschal berechnet. Mehrere gleichzeitig gewünschte Änderungen lösen diesen Betrag nur einmal aus. Im Übrigen sind Änderungen der Buchung nur bei schriftlicher Bestätigung durch DI wirksam und verbindlich. 7. Aufhebung des Reisevertrages Wird die Erfüllung des Ferienmietvertrages infolge höherer Gewalt (z.B. Zerstörung der Ferienunterkunft, Unbewohnbarkeit, Naturkatastrophen, innere Unruhen) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich gemacht, so werden DI und der Vermieter von der jeweiligen vertraglichen Verpflichtung frei. Schadenersatz oder sonstige Ansprüche stehen Ihnen in diesem Fall nicht zu. 8. Datenweitergabe DI ist berechtigt alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen dieses Vertrages bekannt geworden sind, an den Eigentümer weiterzuleiten. Der Mieter ist mit der Speicherung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Ferienmietvertrages einverstanden. 9. Ausfall von Freizeitanlagen Der Ausfall einzelner Freizeitanlagen (z.B. Schwimmbad, Spielzimmer etc.) berechtigt nicht zur Rückforderung bzw. Teilrückforderung der Miete, es sei denn, der Ausfall ist von DI oder dem vermietenden Eigentümer zu vertreten. DI ist gehalten, sich zu bemühen, den Ausfall unverzüglich zu beseitigen. Gleiches gilt bei Störungen oder Ausfall von technischen Geräten (z. Bsp. TV, Internet). 10. Allgemeine Verpflichtungen 10.1. Hausordnung Der Mieter ist verpflichtet, sich an die in der jeweiligen Ferienunterkunft geltende Hausordnung zu halten. Die Hausordnung ist in der Regel ausgehängt, in der Ferienunterkunftsmappe abgeheftet oder aber im Büro der DI im Bergweg 9, 23730 Sierksdorf einzusehen. Nachhaltiges schuldhaftes Übertreten der Hausordnung berechtigt DI, den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen und einen sofortigen Verweis aus der Ferienunterkunft auszusprechen. Ansprüche auf Mieterstattung, Schadenersatz oder sonstige Zahlungen stehen dem Mieter in diesem Fall nicht zu. 10.2. Nichtraucherobjekte Alle Ferienobjekte sind Nichtraucherobjekte, so dass es verboten ist, innerhalb des Mietobjektes zu rauchen. 10.3. Personenzahl Das Ferienobjekt und das dazugehörige Grundstück dürfen maximal nur von derjenigen Anzahl an Personen bewohnt werden, die in der Buchungsbestätigung angegeben ist. 10.4. Haustiere Haustiere dürfen nur nach ausdrücklicher Einverständniserklärung (Buchungsbestätigung) mitgebracht werden. 11. Anreise und Abreise Am Anreisetag kann das Mietobjekt frühestens ab 15.00 Uhr bezogen werden. Sofern das Mietobjekt zum angegeben Zeitpunkt nicht bezugsfertig ist, entstehen keine Schadensersatzansprüche. Abweichende Anreisezeiten sind rechtzeitig mit DI abzustimmen. Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis spätestens 10.00 Uhr zu verlassen und der Schlüssel im Büro Bergweg 9 in Sierksdorf der DI oder über den Schlüsseltresor unter gleicher Anschrift zurückzugeben. Ein verspäteter Auszug/Schlüsselrückgabe löst eine vollständige Tagespauschale des Mietpreises aus. 12. Überlassungs- und Gebrauchsvereinbarung Die Endreinigung wird durch von DI beauftragte Reinigungsunternehmen ausgeführt. Weist das Mietobjekt Reinigungsdefizite auf, ist dieses bei Bezug unverzüglich anzuzeigen. Eine spätere Reklamation kann nicht berücksichtigt werden. Der Mieter hat zum Mietende die Bettwäsche abzuziehen, die Decken zu falten, Mülleimer zu leeren und den Müll an der dafür vorgesehenen Stelle zu entsorgen, sowie Geschirr, Besteck, Töpfe, Herd, Kühlschrank und Bad sauber zurückzulassen. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet, während der Mietzeit etwa entstehende Mängel oder Schäden sofort DI zu melden. Für entstandene Schäden haftet der Mieter. Bei einer Missachtung dieser Vorgaben behält sich DI vor, eine gründliche Objektreinigung gesondert in Rechnung zu stellen, wobei sich die Höhe des Rechnungsbetrages am Grad der Verschmutzung des Zustandes bemisst. 13. Sicherheitsleistung DI ist berechtigt, vom Mieter eine Sicherheitsleistung (Kaution)in Höhe von 150,00 € zu verlangen. Die Sicherheit ist Bestandteil der Buchungssumme und wird vor Anreise überwiesen. Soweit keine vom Mieter zu verantwortenden Schäden am Mietobjekt oder sonstige Forderungen durch DI, bzw. des vertretenden Eigentümers vorliegen, überweist DI die Sicherheitsleistung auf das angegebene Konto der Mieter zurück. Bei Vorliegen von Schäden oder Bestehen von Forderungen ist DI zur Aufrechnung mit der Sicherheitsleistung berechtigt. Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung bei Mietende gilt grundsätzlich nicht als Verzicht auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen seitens des Eigentümers oder DI, sofern sich nachträglich noch vom Mieter zu verantwortende Schäden am Mietobjekt herausstellen. 14. Fundsachen Vergessene/zurückgelassene persönliche Gegenstände können innerhalb von 14 Tagen im Büro abgeholt werden. Ein Zusenden der Fundsachen kostet 25,00 € Bearbeitungsgebühren zzgl. Versandkosten (versichertes Paket) und Verpackungsmaterial. Der Versand erfolgt nach Zahlungseingang auf das Konto von DI. Sollte der Zahlungseingang nicht innerhalb der 14-tägigen Frist erfolgen, werden die Fundsachen von DI unwiederbringlich entsorgt. 15. Druckfehler Offensichtliche Schreib- und/oder Druckfehler im Ferienmietvertrag oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichten die Vertragspartner nicht. Dies gilt insbesondere für Preisangaben. Verbindlich ist insoweit allein die Buchungsbestätigung von DI. 16. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Ferienmietvertrages unwirksam sein oder werden, so berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Ferienmietvertrag Lücken enthalten. 17. Gerichtsstand/Erfüllungsort Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Ferienmietvertrag ist der Sitz von DI. Dobbertin Immobilien Inhaber Torsten Dobbertin Bergweg 9 23730 Sierksdorf Stand Oktober 2020