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REISE- und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Mit der Buchung bei Italica erhalten Sie volle Gewährleistung eines deutschen Reiseveranstalters. Bitte lesen Sie diese also sorgfältig durch!

1. Vertragsschluss

1.1 Mit der Buchung, die nur schriftlich, per Telefax oder über das Internet mit dem Buchungsformular von Italica erfolgen kann, bietet der Gast Italica den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Katalogausschreibung, aller ergänzenden Angaben zum Objekt und zum Ort, und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an.

1.2 Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Buchungsbestätigung an den Reisegast zustande.

1.3 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Vertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.

1.4 Telefonisch nimmt Italica nur eine, für Italica verbindliche, Reservierung (Option) vor und leitet dem Reisenden ein Buchungsformular und die Vertragsbedingungen zu. Übermittelt der Reisende spätestens innerhalb von 2 Tagen nach Optionsvornahme das Buchungsformular an Italica, gestaltet sich der Buchungsablauf wie oben Ziff. 1 bis 3. Geht innerhalb dieser Frist die Anmeldung nicht ein, so erlischt die Reservierung ohne weitere Folgen für Italica und den Reisenden.

2. Anzahlung, Zahlung

2.1 Mit der Buchungsbestätigung erhält der Reisende einen Sicherungsschein, gemäß § 651 k Abs. 3 BGB. Dieser sichert die Zahlungen des Reisenden an Italica entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ab.

2.2 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Reisenden) jedoch nicht früher als nach Erhalt des Sicherungsscheines, ist eine Anzahlung von 25% des Gesamtpreises fällig und innerhalb von 3 Tagen an Italica zu bezahlen. Sie wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Bei Zahlung mit Kreditkarte ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

2.3 Falls zwischen Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Reisenden) und dem Belegungsbeginn weniger als 30 Tage liegen, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis nach Maßgabe von Ziffer. 2.5 zu bezahlen.

2.4 Die Restzahlung ist, soweit dem Reisenden der Sicherungsschein übermittelt wurde, spätestens 42 Tage vor Belegungsbeginn auf das Konto von Italica zu überweisen.

2.5 Soweit Italica bereit und in der Lage ist, das gebuchte Objekt zur Verfügung zustellen, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und auf die vertraglichen Leistungen.

2.6 Gehen Anzahlung oder Restzahlung bei Italica nicht innerhalb der vorstehend genannten Fristen ein, ist talica berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrage zurückzutreten und dem Reisenden pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 4. dieses Vertrages zu berechnen.

3. Leistungen, Nebenabreden

3.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen Italica und dem Reisenden bestimmen sich, im Einklang mit der deutschen Rechtsprechung, in entsprechender Anwendung der §§ 651a ff. BGB unter Berücksichtigung des Mietvertragscharakters des Vertrages.

3.2 Die von Italica geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Objekts in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus unserer Ausschreibung ergibt, nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen im Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung und eventueller einschränkender oder ergänzender Hinweise und Vereinbarungen im Vertragsexemplar.

3.3 Von der Leistungspflicht von Italica nicht umfasst sind, ausgenommen soweit diesbezüglich Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten seitens Italica bestehen, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objekts, Strandund Ortverhältnisse des Ferienorts.

4. Rücktritt vom Vertrag durch den Reisenden

4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Im eigenen Interesse des Reisenden und aus Beweissicherungsgründen wird dringend empfohlen, diesen Rücktritt Italica gegenüber schriftlich zu erklären.

4.2 Im Falle Ihres Rücktritts kann Italica pauschalierte Rücktrittsgebühren verlangen, bei deren Berechnung wir ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt haben. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen mit der Maßgabe, dass es dem Reisenden unbenommen bleibt, Italica nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere als die geltend gemachten Pauschalen entstanden sind (und der Reisende in diesem Fall nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet ist):
a) Bei einem Rücktritt bis zum 50. Tag vor Belegungsbeginn 30 % des Gesamtpreises.
b) Bei einem Rücktritt vom 49.Tag bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 50 % des Gesamtpreises.
c) Bei einem Rücktritt vom 29. Tag bis zum 10.Tag vor Belegungsbeginn 90 % des Gesamtpreises.
d) Bei einem Rücktritt vom 9.Tag vor Belegungsbeginn 100% des Gesamtpreises.

4.3 Italica bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen im Einzelfall eine konkrete, höhere Entschädigung zu verlangen. Italica ist in diesem Fall verpflichtet, die ihr entstandenen Aufwendungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.4 In jedem Fall eines Rücktritts ist der Reisende berechtigt, nach Maßgabe des Vertrages, ein oder mehrere Ersatzteilnehmer zu stellen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Reisenden abgeschlossenen Vertrag eintreten. Italica kann der Person (den Personen) des/der Ersatzteilnehmer widersprechen, wenn diese(r) den besonderen Erfordernissen der Vertragsdurchführung nicht genügt oder seine(n)m Eintritt in den Vertrag gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Stellen der Reisende einen Ersatzteilnehmer so erhebt Italica ein Bearbeitungsentgelt von € 30,-.

4.5 Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen. 4.6 Werden auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Katalogtermine liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder des Ferienobjekts vorgenommen (Umbuchung) so erhebt Italica, falls die Umbuchung möglich ist und durchgeführt werden kann, bis 90 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von € 26,- pro Umbuchung. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5. Rücktritt durch Italica

5.1 Italica kann den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Reisende und/oder die Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung von Italica nachhaltig stören oder wenn der Reisende oder die Mitreisenden sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars und einer vertragswidrigen Überbelegung des Objekts.

5.2 Kündigt Italica, so behält sie den Anspruch auf den Gesamtpreis; Italica muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt, einschließlich der ihr eventuell von den Eigentümern gutgeschriebenen Beträge.

5.3 Die Eigentümer oder Beauftragten von Italica sind bevollmächtigt, die Interessen von Italica wahrzunehmen und Erklärungen mit Rechtswirkung für Italica abzugeben.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende vertragliche Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von Italica zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Italica bezahlt jedoch diejenigen Beträge zurück, die sie aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.

7. Kaution

7.1 Bei der Übernahme des Objekts ist eine Kaution (minimal € 150.-) zu hinterlegen. Eine Kautionsleistung durch Scheck ist nicht möglich.

7.2 Weist das Objekt bei der Rückgabe vom Reisenden zu vertretende Schäden auf und/oder ist die Endreinigung nicht ausgeführt worden, oder sind Nebenkosten (Telefon, Energiekosten) nicht bezahlt, können die entsprechenden Verträge abgezogen werden oder bis zur Klärung strittiger Forderungen im Wege des Zurückbehaltungsrechts einbehalten werden. 7.3 Im Übrigen wird die Kaution spätestens nach Belegungsende zurückerstattet.

8. Besondere Pflichten des Kunden, An- und Abreisezeit, verspätete Anreise

8.1 Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist Italica berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.

8.2 .Die Reisenden sind verpflichtet, das Objekt pfleglich zu behandeln, und Italica, dem Eigentümer oder dem örtlichen Beauftragten von Italica alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden. Zur Vermeidung von Problemen und Beweisschwierigkeiten wird dringend empfohlen, sofort auch Schäden, Probleme und Mängel zu melden, wenn diese nicht als störend empfunden werden oder, bei Schäden, davon ausgegangen wird, dass diese nicht vom Reisenden oder seinen Mitreisenden verursacht worden sind.

8.3 Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt. Der Reisende verpflichtet sich, zugleich für alle Mitreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln, und Italica, bzw. deren Beauftragte, alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.

8.4 Die Reisenden sind verpflichtet, das Objekt in absolut sauberen Zustand zurückzugeben. Ist dies nicht der Fall, ist Italica berechtigt, die entstehenden Kosten für die Endreinigung (je nach Größe des Hauses ab € 26.-) von der Kaution einzubehalten.

8.5 Die Reisenden sind außerdem verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

8.6 Den Gästen obliegt auch die regelmäßige Reinigung des Objektes, das vor seiner Abreise im sauberen Zustand zu hinterlassen ist. Die eventuell im Preis enthalten End-Reinigung berücksichtigt nicht das Reinigen des Geschirrspülers oder die Reinigung des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks und der Küchengeräte; diese müssen in einwandfrei sauberen Zustand hinterlassen werden. Bedarf es einer ExtraReinigung, so wird vom Eigentümer oder seinem Vertreter die Reinigungszeit unter Zugrundelegung eines Stundensatzes von mindestens € 10.- .berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Wohnungsausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des Gastes ergeben, müssen vor Abreise an den Eigentümer oder seinen Vertreter bezahlt werden.

8.7 Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung mitgebracht werden. Art und Größe sind anzugeben.

8.8 Die Objekte können am Ankunftstag im Regelfall nicht vor 16 Uhr bezogen werden. Soweit dies in den Reiseunterlagen vermerkt ist, kann zur Übergabe des Schlüssels eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich sein. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Objektübernahme bei verspäteter Ankunft besteht nicht. Eine Verspätung hat der Reisende in jedem Fall anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass der Eigentümer oder örtliche Bevollmächtigte ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit ist. Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten. Die Rückgabe hat bis 10 Uhr am Abreisetag zu erfolgen.

9. Weitere Obliegenheiten des Kunden, Kündigung durch den Kunden, Ausschlussfrist

9.1 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung aus § 651 d Abs. 2 BGB sind Sie verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem Eigentümer oder unserem örtlichen Beauftragten von Italica anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die ihm obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Über die Erreichbarkeit der betreffenden Person informieren wir Sie in den Reiseunterlagen.

9.2 Für den Fall des Vorliegens eines erheblichen Mangels, für den Italica vertraglich einzustehen hat, ist der Reisende berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe von § 651 e BGB zu kündigen. Diese Kündigung setzt im Regelfall neben der Mängelanzeige mit Abhilfe verlangen eine Fristsetzung gegenüber Italica voraus, es sei denn, eine Fristsetzung ist nach der Vorschrift des § 651 e Abs. 2 Satz 2 BGB entbehrlich.

9.3 Der Reisende ist verpflichtet, jedwede Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats ab vertraglich vorgesehenem Ende der Belegung uns gegenüber unter der oben bezeichneten Anschrift in Deutschland geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend machen, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Die gesetzlichen Bestimmungen des § 651 g BGB, die im Übrigen gelten, bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.

10. Haftung, Haftungsbeschränkung

10.1 Die vertragliche Haftung von Italica, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Belegungspreis beschränkt, soweit ein Schaden der Reisenden von Italica weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Italica für einen den Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10.2 Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, sowie für Schäden, die den Reisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Belegungsobjekts oder seiner Einrichtungen entstehen haftet Italica nicht, es sei denn, dass ihr eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und/oder Sorgfaltspflichten zur Last fällt.

11. Einreisevorschriften

Für Deutsche und EG-Staatsbürger genügt ein Personalausweis, bzw. Kinderausweis. Über die von anderen ausländischen Reisenden zu beachtenden Bestimmungen, für die Italica keine Hinweis- oder Erkundigungspflicht trifft, gibt deren inländische Vertretung oder ein italienisches Konsulat Auskunft.

12. Verjährung, Abtretungsverbot

12.1 Ansprüche des Reisenden und seiner Mitreisenden gegenüber Italica, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Reisenden und Italica Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder Italica die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12.2 Eine Abtretung jedweder Ansprüche der Reisenden im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Vertragsdurchführung, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Mitreisende oder sonstige Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

13. Rechtswahl, Gerichtsstand

13.1 Die Reisenden können Italica nur an deren Sitz verklagen.

13.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Italica und Reisenden, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13.3 Für Klagen von Italica gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Italica maßgebend.