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1. Der Abschluss des Mietvertrages bedarf keiner besonderen Form. Er kommt zustande durch die spezifizierte Anfrage des Mieters (Angebot) und die Bestätigung von Reiko Sylt (Annahme). Die Annahme erfolgt schriftlich oder elektronisch. Weicht die Annahme vom Angebot des Mieters ab, kommt der Vertrag entsprechend der Annahme zustande, wenn der Mieter der Annahme nicht binnen einer Woche widerspricht. Der Widerspruch muss schriftlich oder elektronisch erfolgen. 2. Eine Stornierung muss durch den Mieter schriftlich erfolgen und wird erst nach Eingang gültig. Nach Ablauf der vorgesehenen Reisezeit wird dem Mieter eine Endabrechnung erstellt. Bei Rücktritt des Mieters von diesem Vertrag wird 80% der Miete fällig und eine Bearbeitungsgebühr von € 25,00. Sollte es gelingen, das Appartement anderweitig zu vermieten, wird die Miete entsprechend erstattet. Um unnötige Verluste zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen. Versicherungsschutz kann Ihnen durch unser Büro vermittelt werden. 3. Der Mieter verpflichtet sich, das von ihm gemietete Appartement pfleglich zu behandeln. Alle durch den Mieter entstandenen Schäden müssen von ihm ersetzt werden. Für nicht verschuldungsfähige Kinder übernimmt der Mieter die Haftung. Bei Einzug ins Appartement sollte der Mieter sich vom ordnungsgemäßen Zustand des Appartements überzeugen. Beanstandungen sind der Appartementvermietung sofort mitzuteilen, andernfalls erkennt der Mieter die ordentliche und vollständige Übergabe an. Bei einem Ausfall von technischen Geräten (Toaster, Radio etc.) besteht von Seiten des Vermieters keine Ersatzpflicht. Wir sind natürlich um Abhilfe bemüht. 4. Die Hausordnung des betreffenden Hauses ist Bestandteil dieses Vertrages. 5. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die auf Park - und Garagenplätzen, welcher Art auch immer entstehen. Dagegen haftet der Mieter für falsche und nicht sachgerechte Bedienung automatischer Garagentore und –anlagen. 6. Die im Vertrag aufgeführte Höchstbelegung ist bindend. Bei Überschreitung kann die fristlose Kündigung erfolgen. 7. Die Schlüsselübergabe findet zu unseren Bürozeiten in unsren Büroräumen statt. Reisen Sie nach Büroschluss an, bekommen Sie Ihren Schlüssel und die Kurkarte an unserem Schlüsselausgabesystem an unseren Büroräumen. 8. Das Appartement kann bei Anreise frühestens ab16:00 Uhr bezogen und muss bei Abreise bis 10:00 Uhr freigemacht werden. Es sei denn, es wurden andere Absprachen getroffen. 9. Streichungen und Zusätze von Seiten des Mieters gelten als nicht geschrieben oder bedürfen der schriftlichen Bestätigung. 11. Wir weisen darauf hin, dass dieser Vertrag durch uns als Vermittler für die im Vertrag genannten Eigentümer geschlossen wird. Dieses gilt für das Appartement sowie den Park- oder Garagenplatz. Für weitere Leistungen (Endreinigung, Wäscheverleih usw.) handelt die Appartementvermietung im eigenen Namen. 12. In den Monaten Oktober bis März kann es zu Renovierungsarbeiten im / am Haus kommen. Vermittler und der Vermieter weisen hierauf ausdrücklich hin. 13. Alle Appartements sind Nichtraucherwohnungen. Haustiere sind nur mit Rücksprache in den dafür vorgesehenen Objekten möglich. 14. Erfüllungsort für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Westerland/Sylt. Gerichtsstand ist Niebüll. BITTE BEACHTEN: Die Kurkarte wir von uns ausgestellt und berechnet. Dies wird auf dem Mietvertrag als Rechnungsposten gesondert aufgeführt!! Stand 03/2022