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1. Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Buchungsbedingungen gelten für den Miet-, Beherbergungs- oder Gastaufnahmevertrag ("Gastaufnahmevertrag") zwischen Gastgeber und Gast ausschließlich. Der Betreiber der Internetplattform www.bestfewo.de, bestfewo GmbH (im Folgenden "bestfewo"), ist nicht Anbieter von Unterkunftsleistungen, sondern handelt lediglich als Vermittler. Diese Allgemeinen Buchungsbedingungen gelten nur für Gastaufnahmeverträge, die über bestfewo bzw. über das bestfewo-Partnernetzwerk vermittelt werden. Vertragliche Beziehungen kommen im Buchungsfall ausschließlich zwischen dem Gast und dem jeweiligen Gastgeber zustande. bestfewo haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Leistungen. bestfewo haftet auch nicht für Leistungsstörungen oder für Schäden durch die vom Gastgeber zu erbringenden Leistungen. bestfewo schuldet nur eine ordnungsgemäße Vermittlung der Ferienunterkunft. Für andere vermittelte Leistungen des Gastgebers als Unterkunftsleistungen gelten diese Bedingungen entsprechend. 2. Vertragsschluss 2.1 Grundlage des Angebots des Gastgebers ist die Unterkunftsbeschreibung auf bestfewo. Mit der Betätigung des Buttons zur kostenpflichtigen Buchung (benannt beispielsweise mit "Jetzt kostenpflichtig buchen" oder "zahlungspflichtig buchen") bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Gleichzeitig beauftragt er bestfewo mit der Vermittlung. Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons zur kostenpflichtigen Buchung (nachfolgend auch "Buchungsbutton") allein begründet jedoch noch keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Mit der Abgabe der Buchung erkennt der Gast diese Buchungsbedingungen im Buchungsvorgang durch Anklicken verbindlich an. 2.2 Der Gastaufnahmevertrag kommt mit der Annahme durch den Gastgeber zustande, der Vermittlungsvertrag mit der Annahme durch bestfewo. Über beide Annahmen informiert bestfewo den Gast mit der Buchungsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger (z. B. per E-Mail). Eine gesonderte Annahmeerklärung des Gastgebers erfolgt nicht. Die Buchungsbestätigung enthält auch Angaben über die Zahlungsmodalitäten und ggf. abweichenden Stornierungsbedingungen. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung des Gastes ab, so liegt mit der abweichenden Buchungsbestätigung ein neues Angebot des Gastgebers vor. Die Buchung kommt dann mit dem Inhalt dieses Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme der abweichenden Buchungsbestätigung ausdrücklich oder schlüssig (z. B. durch Leistung der Anzahlung) innerhalb einer Frist von 10 Tagen erklärt. 2.3 Bei online buchbaren Unterkünften wird dem Gast die Buchungsbestätigung bei Verfügbarkeit der Unterkunft sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buchungsbuttons durch entsprechende Darstellung am Bildschirm angezeigt. Dem Gast wird die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten; die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, sondern der Vertrag kommt mit der Annahme durch bestfewo / den Gastgeber nach 2.2 zustande. Zusätzlich wird die Buchungsbestätigung an die bei Buchung benannte E-Mail-Adresse des Gastes versendet. 2.4 Der Gast wird darauf hingewiesen, dass bei Gastaufnahmeverträgen gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB kein Widerrufsrecht für den Gast besteht. 3. Preise und Leistungen 3.1 Die angegebenen Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie schließen alle obligatorisch zu zahlenden Nebenkosten ein. Optional buchbare, ausdrücklich freigestellte Zusatzleistungen nach Wahl oder verbrauchsabhängige Nebenkosten, die je nach Verbrauch zum Ende der Beherbergungszeit abgerechnet werden (z.B. Strom, Wasser, Gas, Kaminholz), können gesondert ausgewiesen werden. 3.2 Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der auf bestfewo zum Zeitpunkt der Buchung vorhandenen Objektbeschreibung. Dem Gast wird empfohlen, einen Ausdruck der Objektbeschreibung anzufertigen und etwaige zusätzliche Vereinbarungen schriftlich mit dem Gastgeber zu treffen. 4. Zahlung 4.1 Nach Vertragsschluss und Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast ist, sofern nicht abweichend vereinbart, eine Anzahlung in der vom Gastgeber genannten Höhe von bis zu 20 % des Gesamtpreises fällig und innerhalb von 7 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu überweisen. Die Anzahlung wird auf den vereinbarten Gesamtpreis angerechnet. 4.2 Angaben über die Zahlungsmodalitäten für die Anzahlung und die Restzahlung befinden sich auf der Buchungsbestätigung. Bei Buchungen, die kürzer als 4 Wochen vor Beherbergungsbeginn erfolgen oder bei Buchungen aus dem Ausland, können bei entsprechendem Vermerk in der Buchungsbestätigung gesonderte Zahlungsbedingungen gelten. 4.3 Leistet der Gast trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung die vereinbarte Anzahlung oder Restzahlung bei Fälligkeit nicht oder nicht rechtzeitig, so kann der Gastgeber nach Fristablauf den Rücktritt vom Gastaufnahmevertrag erklären und den Gast mit Rücktrittskosten belasten, die sich an Ziff. 5.4 orientieren. 5. Rücktritt und Nichtanreise des Gastes 5.1 Dem Gast wird dringend empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. 5.2 Der Gast kann jederzeit vor Aufenthaltsbeginn vom Gastaufnahmevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist an den Gastgeber zu richten und sollte im eigenen Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. 5.3 Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes, hat der Gastgeber, soweit der Rücktritt nicht von ihm selbst zu vertreten ist, Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung (Stornoentschädigung), die sich nach dem Gesamtpreis unter Abzug der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Belegung der Unterkunft erwerben kann, richtet. Bei Gastaufnahmeverträgen, die über den Partner "Booking.com" aus dem bestfewo-Partnernetzwerk vermittelt werden, steht dem Gastgeber bei ausbleibender Zahlung des Reisepreises durch den Gast nur eine Stornoentschädigung nach vorstehendem Satz 1 zu, sofern der Gast nicht angereist ist und der Gastgeber die Stornoentschädigung entweder am Tag des geplanten Beherbergungsbeginns oder bis spätestens zum Ablauf des auf den Tag des geplanten Beherbergungsbeginns folgenden Tages geltend macht. 5.4 Von vorstehendem Absatz S. 1 abweichend kann der Gastgeber im Falle des Rücktritts des Gastes eine pauschalierte Stornoentschädigung in Prozent des Gesamtpreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Gastes (sofern nicht anders in der Buchungsbestätigung angegeben), wie folgt verlangen: Gültig für Ferienwohnung/App., Ferienhaus, Bungalow, Einzelzimmer, Doppelzimmer, Mehrbettzimmer, Heubett, Wohnwagen, Sonstiges, Schlafstrandkorb, Mobilheim, Hausboot: - bis zum 100. Tag vor Anreise 0 % - bis zum 60. Tag vor Anreise 40 % - bis zum 35. Tag vor Anreise 60 % - bis zum 8. Tag vor Anreise 80 % Danach gilt der allgemeine Grundsatz von 95 %. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zuganges der Rücktrittserklärung beim Gastgeber. Dem Gast bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass dem Gastgeber ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der genannten Pauschale entstanden ist. 6. Pflichten des Gastes 6.1 Die Unterkunft mit Inventar sowie vorhandene Gemeinschaftseinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Während des Aufenthaltes durch den Gast schuldhaft verursachte Schäden sind dem Gastgeber zu melden und diesem zu ersetzen. Der Gast ist verpflichtet, die Hausordnung, welche ihm übergeben oder durch Aushang oder Auslage beim Gastgeber bekannt gegeben wird, einzuhalten. Verstöße des Gastes gegen die Hausordnung berechtigen den Gastgeber zur - gegebenenfalls auch außerordentlichen - Kündigung des Gastaufnahmevertrages. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und Schäden und Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Der Gast hat Bedienungsanweisungen des Gastgebers streng einzuhalten und es ist ihm untersagt, Eingriffe vor Ort in technische Einrichtungen der Unterkunft (Elektroinstallationen, Wasserversorgung, Geräte, Filteranlagen von Swimmingpools etc.) vorzunehmen. Die Ferienunterkunft ist bei Abreise in sauberem Zustand zu hinterlassen. 6.2 Bei Unterkünften, in denen Haustiere verboten sind, kann leider keine Garantie dafür übernommen werden, dass zuvor nie Tiere im Gebäude gewesen sind. Sofern der Gastgeber eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren durch den Gast in der Unterkunft in der Unterkunftsbeschreibung vorsieht, ist diese nur nach einer vorherigen ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zwischen Gast und Gastgeber zulässig. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe des Haustieres verpflichtet. Verstöße können den Gastgeber zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags berechtigen. 6.3 Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt der Gast, schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Preises nicht ein. Der Gastgeber kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Gast kann den Vertrag nur dann, wenn die Nutzung der Ferienunterkunft infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt wird und der Gastgeber innerhalb einer vom Gast zu setzenden angemessenen Frist keine Abhilfe leistet, kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Gast bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Gastes gerechtfertigt ist. 6.4 Der Gast darf die in der Buchungsbestätigung angegebene Belegungszahl der Unterkunft nicht überschreiten. Im Fall einer Überbelegung ist der Gastgeber berechtigt, unbeschadet seines Rechtes auf Kündigung eine zusätzliche, angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben auf Wunsch des Gastgebers unverzüglich die Ferienunterkunft zu verlassen. Eine Untervermietung der Unterkunft durch den Gast ist nicht gestattet. 7. Kaution 7.1 Falls in der Unterkunftsbeschreibung eine Kaution benannt oder im Einzelfall gesondert vereinbart und in der Buchungsbestätigung angegeben wurde, hat der Gast an den Gastgeber eine Kaution zu leisten. Ist auf der Buchungsbestätigung für die Leistung der Kaution der Weg der Überweisung vorgesehen, hat der Gast die Kaution innerhalb der gesetzten Frist auf das benannte Konto des Gastgebers zu bezahlen. Andernfalls erfolgt die Kautionsleistung in bar bei Ankunft vor Ort vor Bezug der Unterkunft. 7.2 Die Kaution dient der Sicherheit des Gastgebers für etwaige Schäden, die der Gast an der Unterkunft verschuldet verursacht hat. Sie wird nach Bestandsaufnahme der Unterkunft (z.B. durch eine gemeinsame Begehung und Überprüfung der Unterkunft) zusammen mit dem Gast am Ende des Aufenthaltes des Gastes oder, sofern Gegenansprüche zu prüfen sind, innerhalb von 14 Tagen nach diesem Tag, an den Gast zurückgezahlt. Bestehen, gegebenenfalls nach Durchführung der Begehung, keine Ansprüche, ist die Kaution sofort und vor der Abreise des Gastes in bar an diesen zurückzubezahlen. 8. Kündigung des Gastgebers 8.1 Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag bei Überbelegung außerordentlich kündigen und die überzähligen Personen ausweisen. Ebenso kann er den Vertrag nach Belegungsbeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast trotz einer entsprechenden Abmahnung stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder er sich sonst stark vertragswidrig verhält. Dies gilt insbesondere, wenn trotz Abmahnung eine vertragswidrige Belegung oder Überbelegung der Unterkunft fortgesetzt wird oder der Gast trotz Abmahnung weiterhin gegen die Hausordnung verstößt oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt erheblich beschädigt. Bei Gefahr im Verzug ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft zu betreten und erste gefahrabwehrende Maßnahmen zu ergreifen. 8.2 Kündigt der Gastgeber nach 8.1, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis für die Unterkunft abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und Erstattungen oder ähnlicher Vorteile, die er aus der anderweitigen Belegung der vom Gast nicht mehr in Anspruch genommenen Unterkunft erlangt. 9. Haftungsbeschränkungen 9.1 bestfewo übernimmt keinerlei Haftung für eine ordnungsgemäße Durchführung oder Erbringung der vermittelten Leistung und gibt auch keinerlei Zusicherungen für die Eignung oder die Qualität der beschriebenen Unterkunftsleistungen ab. Hierfür haftet ausschließlich der Gastgeber als Vertragspartner des Gastes. bestfewo übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit von Unterkünften und haftet nur für eine fehlerhafte Beratung und Vermittlung. Alle Angaben über die vermittelten Ferienunterkünfte beruhen nur auf den Informationen der Gastgeber und stellen keine eigene Zusicherung von bestfewo dar. 9.2 Die vertragliche Haftung von bestfewo als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag und die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag ist, außer im Falle von Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen, soweit ein Schaden des Gastes von bestfewo bzw. (in Bezug auf den Gastaufnahmevertrag) von dem Gastgeber weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder bestfewo / der Gastgeber allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist, pro Aufenthalt und Gast auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung bzw. für den Gastgeber auf den dreifachen Preis der Unterkunft beschränkt. Für alle gegen bestfewo oder den Gastgeber gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet bestfewo als Vermittler auf die Höhe des dreifachen Aufenthaltspreises der vermittelten Unterkunft bzw. der Gastgeber auf die Höhe des dreifachen Aufenthaltspreises pro Aufenthalt und Gast. 10. Datenschutz 10.1 Personenbezogene Daten, die der Gast bestfewo zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und entsprechend genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung der Verträge mit dem Gast und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. bestfewo hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung sowie des BDSG ein. Der Kunde kann jederzeit bei bestfewo seine gespeicherten Daten abrufen, über sie Auskunft verlangen und sie ändern oder löschen lassen. Mit einer Nachricht an datenschutz@bestfewo.de kann der Gast auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. 10.2 Eine Weitergabe der Daten des Gastes an unberechtigte Dritte erfolgt nicht. 11. Schlussbestimmungen 11.1 Auf den Vermittlungsvertrag und das Rechtsverhältnis zwischen dem Gast und bestfewo findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 11.2 Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird bei Klagen gegen den Gastgeber dessen Sitz, bei Klagen gegen bestfewo der Sitz von bestfewo vereinbart. 11.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Buchungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Gastaufnahmevertrages oder des Vermittlungsvertrages mit bestfewo zur Folge. 11.4 Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zur Verfügung. Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstelle: bestfewo nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht verpflichtet, an einem solchen Verfahren teilzunehmen. Version 18/09/2023