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Allgemeine Geschäfts Bedingungen Mit diesen AGB und den klaren Regelungen möchten wir Missverständnissen zuvorkommen. Generell gilt aber: In einem offenen, direkten Gespräch lässt sich so gut wie jedes Problem lösen. 1.) Pflichten des Vermieters und Mieters: Der Vermieter ist verpflichtet das Mietobjekt in gutem Vertrags gemäßen Zustand zur Verfügung zu stellen. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen des Gebäudes sowie der zu dem Gebäude gehörenden Anlagen und Einrichtungen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. Entstandene Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Servicepersonal anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spül-, Waschbecken, Badewanne und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung/Beseitigung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Entstandene Schäden sind mit der Rückgabe des Schlüssels in bar zu regulieren. Bei größeren Schäden empfiehlt sich die Abwicklung über die Haftpflichtversicherung. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten, so dass der Vermieter die Möglichkeit hat, eventuelle Mängel zu beseitigen. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung)zu. Stellt der Vermieter nach der Abreise des Gastes von ihm verursachte Schäden fest, werden die daraus entstehenden Ansprüche dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt. Die Hausregeln sind in der Ferienwohnung ausgelegt. Haftungsausschluss: Für das Abhandenkommen von oder Schäden an Wertgegenständen des Mieters wird durch den Vermieter keine Haftung übernommen. Das Parken von Fahrzeugen aller Art einschließlich des Abstellens von Fahrrädern und sonstigen Gegenständen auf dem Grundstück des Vermieters geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung durch den Vermieter wird ausdrücklich ausgeschlossen mit Ausnahme von Schäden, die auf Vorsatz beruhen. 2.) An-und Abreise: Am Anreisetag steht dem Gast die Wohnung/das Haus ab 16.00 Uhr zur Verfügung (außerhalb der Ferienzeiten auch früher möglich - bitte erfragen). Gerne können Sie ab 12:00 Uhr schon unseren Hof nutzen und Ihren ersten Urlaubstag genießen. Eine spätere Anreise als 18.00 Uhr ist aus organisatorischen Gründen bitte anzukündigen. Die Schlüssel für den Mietgegenstand erhalten Sie in unserer "INFO" Masselberg 9 -23738 Schwienkuhl (außerhalb der Bürozeiten nach Absprache mit Familie Lunau). An Tagen, an denen wir keinen Gästewechsel haben, können die An- und Abreise auch individuell abgesprochen werden. Am Abreisetag muss die Wohnung/das Haus bis 10.00 Uhr in besenreinem Zustand geräumt und der Schlüssel an den Vermieter übergeben sein. Mülleimer sind in die Mülltonne bzw. Komposter zu entleeren. Glasflaschen sind separat zu entsorgen (Glascontainer). Sämtliche Schlüssel sind zum Ende der Mietzeit in unserer "INFO" abzugeben. Werden nicht alle Schlüssel zurückgegeben, müssen Sie mit erheblichen Schadensersatzansprüchen rechnen, etwa wegen des erforderlichen Einbaus neuer Türschlösser. 3.) Mietpreise der Ferienwohnung/des Wellnesshauses: Der Mietpreis versteht sich pro Übernachtung und ist inklusive Strom, Wasser, Abwasser, Heizung, Hallenbadbenutzung, Nutzung der Fitnessgeräte, Spieleboden, Spielscheune, Teilnahme am Grillabend, WLAN. Spielzeug und Spielgeräte werden auf eigene Gefahr benutzt. Die Teilnahme am Reitunterricht ist kostenpflichtig. Die dafür benötigten Reitkarten können Sie in der "Info" erwerben. Bettwäsche, Handtücher und Küchentücher sind inklusive. Bei Abreise bitten wir die Betten abzuziehen. 4.) Zahlung: Eine Anzahlung in Höhe von 200,-€/400,-€ ist nach Unterzeichnung des Mietvertrages zu leisten.Die Bezahlung des Restbetrages der Miete erfolgt 14 Tage vor Mietbeginn per Überweisung. Die Ferienwohnung/das Ferienhaus darf nicht ohne vorherige Absprache von mehr Personen (einschließlich Kinder) als bei der Buchungsbestätigung angegeben sind, bewohnt werden. Für jede weitere Person berechnen wir 15,-€/Übern. Ebenfalls müssen Besucher angemeldet werden, es ist ein Unkostenbeitrag von € 5,00/Tag zu zahlen. Teilnahme am Ponyreiten und Nutzung des Hallenbades kann Besuchern aus versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet werden. 5.) Stornierung: Unangenehm für Sie, wie auch für uns. Von der Entrichtung des Mietzinses werden Sie nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass Sie durch einen in Ihrer Person liegenden Grund, zum Beispiel Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, den Mietgegenstand nicht nutzen können. Kann das Objekt nicht anderweitig vermietet werden, so wird Ihnen der Mietpreis in Rechnung gestellt abzüglich 20 % ersparter Aufwendungen. Sie müssen also nach dem Gesetz gegebenenfalls 80 % des Mietzinses zahlen, obwohl Sie den Mietgegenstand nicht nutzen können. Es empfiehlt sich deshalb der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Bei Nichtanreise oder Stornierung durch den Mieter ist auf jeden Fall eine Pauschale zur Abgeltung des entstandenen Mehraufwandes in Höhe von € 89,00 inkl. Umsatzsteuer zu zahlen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass ein entsprechender Aufwand überhaupt nicht oder nur wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Bei Reiseabbruch während des Aufenthalts oder unmittelbar nach der Ankunft sind 100 % des Vertragspreises zu zahlen. Etwaige Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden erstattet unter Abzug des Mehraufwandes. 6.) Hallenbad: Unser hofeigenes Hallenbad darf nur von Schwimmern und auf eigene Gefahr benutzt werden. Vor der Benutzung des Hallenbades ist Abduschen Pflicht. Liebe Eltern, bitte kommen Sie besonders Ihrer Aufsichtspflicht nach, lassen Sie Ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt in den Poolbereich. Benutzung Pool auf eigene Gefahr, Wassertiefe: 1,35 Meter. 7.) Haustiere: Es dürfen keine Haustiere in die Mieträume aufgenommen werden, es sei denn, dies ist in der Domizilbeschreibung ausdrücklich erlaubt (dann nur gegen das aktuell gültige Entgelt). Wir bitten Sie dringend, sich an diese Vorgaben zu halten, da die Mieträume auch an Allergiker vermietet werden. 8.) Internetzugang über WLAN Der Vermieter stellt einen Internetzugang über WLAN zur Verfügung. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung und jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Nutzer zuzulassen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren.