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AGB Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen Lieber Gast, die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb und Ihnen als Gast zustande kommenden Beherbergungsvertrages. 1. Stellung des Tourismus-Service Kellenhusen Der Tourismus-Service Kellenhusen vermittelt als Reservierungsstelle Ferienunterkünfte. Dadurch entstehende vertragliche Beziehungen entstehen allerdings ausschließlich direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast. Der Tourismus-Service Kellenhusen hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung. 2. Abschluss des Beherbergungsvertrages Mit der Unterbreitung eines individuellen Angebots bietet der Beherbergungsbetrieb, vertreten durch den Tourismus-Service Kellenhusen, dem Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die fristgerechte Annahme, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bei der Buchungsstelle zustande. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen. Er steht für die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen dieser mit aufgeführten Personen wie für seine eigenen mit ein. 3. Reservierungen Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Tourismus-Service Kellenhusen als Vertreter des Beherbergungsbetriebes möglich. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Tourismus-Service Kellenhusen Mitteilung zu machen, wenn die Reservierung in eine verbindliche Buchung umgewandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den Tourismus-Service Kellenhusen. 4. Preisaushang Alle Unterkünfte unterliegen der gesetzlich vorgeschriebenen Preisaushangspflicht. Verbindlich ist das vom Beherbergungsbetrieb abgegebene Angebot. 5. Bezahlung Nach erfolgter Buchung ist eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen fällig. Der Restbetrag ist 10 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen (Reiseantritt innerhalb der nächsten 10 Tage) entfällt die Anzahlung und der komplette Reisepreis ist zu zahlen. 6. Rücktritt Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Beherbergungsbetrieb ersparten Aufwendungen. Die Nichterfüllung des Vertrages berechtigt den Vermieter in der Regel, nach Rechtsprechung der Gerichte, bei Übernachtung und Frühstück 80 %, bei Halbpension 70 %, bei Vollpension 60 % und bei Ferienwohnungen bis zu 90 % des vereinbarten Preises zu verlangen. Staffelung vom Rücktritt vor Reisebeginn: Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 15% des Reisepreises Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises Bis zum 21. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises Bis zum 11. Tag vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises Danach 90% des Reisepreises (Gilt auch bei Nichtantritt oder vorzeitiger Abreise.) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommen Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen. Der Abschluss einer Reiseversicherung wird dringend empfohlen. Dies können Sie z. B. über http://www.kellenhusen.de/reiseruecktrittsversicherung.php abwickeln. 7. Obliegenheiten des Gastes Der Gast ist verpflichtet, dem Beherbergungsbetrieb Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich zu berichten oder Abhilfe zu verlangen. Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den Beherbergungsbetrieb, nicht an den Tourismus-Service Kellenhusen zu richten. Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Beherbergungsbetrieb vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Beherbergungsbetriebes zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen. 8. Haftung des Beherbergungsbetrieb und des Tourismus-Service Kellenhusen Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben – und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom Beherbergungsbetrieb weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder, soweit der Beherbergungsbetrieb für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Der Tourismus-Service Kellenhusen haftet ausschließlich für eventuell eigene Fehler von ihm und seinen Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der Vermieter oder weitere Leistungsträger. 9. Reklamationen Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast zunächst umgehend an den jeweiligen Beherbergungsbetrieb wenden. Sollten Sie mit Ihrem Beherbergungsbetrieb zu keiner Einigung kommen, steht Ihnen der Tourismus-Service Kellenhusen gern hilfreich zur Seite. Unterbleibt eine sofortige Mängelanzeige schuldhaft, sind Ansprüche gegen den Beherbergungsbetrieb ausgeschlossen. Der Gast ist verpflichtet mit dem Eigentum des Gastgebers sorgsam umzugehen und das Mietobjekt ordnungsgemäß zu verlassen. 10. Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes. Tourismus-Service Ostseebad Kellenhusen Waldstraße 1 23746 Ostseebad Kellenhusen Telefon: 04364/49750, Telefax: 04364/497522 moin@kellenhusen.de www.kellenhusen.de